Jeder Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg kann an die Landesregierung sogenannte Mündliche Anfragen richten, die von dieser innerhalb einer bestimmten Frist möglichst mündlich, ersatzweise schriftlich beantwortet werden müssen. Meine Mündlichen Anfragen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

2021: